Mit großem Befremden habe ich von der Klage Frau Bülowius gegen die Stadt Baden-Baden gelesen, die Öffnungszeiten unseres schönen Weihnachtsmarktes auf auf den 23. Dezember zu begrenzen.
Frau Bülowwius argumentiert, dass die Öffnungszeiten bis 27. Dezember mit dem christliche Glauben nicht vereinbar wären.
Der christliche Jahreskalender sieht die Adventszeit vom 1. Adventssonntag bis 24. 12. vor. Die darauf folgende Weihnachtszeit endet am 6. Januar ( Epiphanie ) bzw. am 2. Februar mit Mariä Lichtmess.
Ob ich ihn nun Weihnachtsmarkt oder Christkindelsmarkt nenne, er ist eine Attraktion für uns Baden-Badener und über die Grenzen Baden-Badens hinaus Ziel und Anziehungspunkt für unsere Gäste; gerade auch zwischen den Jahren. Besonders auch Familien mit Kindern genießen die wunderschöne Atmosphäre zwischen Capri und Kurhaus mit der Weihnachtskrippe und den Veranstaltungen für Kinder. Am 23. 12. beginnen in Baden-Württemberg die Schulferien. Ich möchte Frau Bülowius bitten, meinem Sohn zu erklären, dass er an den Weihnachtsfeiertagen vor verschlossenem Karussell und zugenagelten Weihnachtshütten stehen muss.
Mit freundlichem Gruß
Irene Ritter
Stellv. Kreisvorsitzende
Vorsitzende des OVB Baden-Baden Mitte